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   BFH, 14.03.1989 - V B 77/88   

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https://dejure.org/1989,13334
BFH, 14.03.1989 - V B 77/88 (https://dejure.org/1989,13334)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1989 - V B 77/88 (https://dejure.org/1989,13334)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1989 - V B 77/88 (https://dejure.org/1989,13334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - V B 77/88
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer abstrakte Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus angeblich divergierenden Entscheidungen des BFH so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 10. März 1988 V B 45/86, BFH/NV 1988, 511).
  • BFH, 10.03.1988 - V B 45/86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen einer Abweichung von einer

    Auszug aus BFH, 14.03.1989 - V B 77/88
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) setzt voraus, daß der Beschwerdeführer abstrakte Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus angeblich divergierenden Entscheidungen des BFH so genau bezeichnet, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 10. März 1988 V B 45/86, BFH/NV 1988, 511).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Begründung gerügt, das FG habe einen bestimmten Sachvortrag oder einen Beweisantrag nicht zur Kenntnis genommen, muß überdies angegeben werden, daß bei Berücksichtigung des übergangenen Sachvortrags oder Beweisantrags eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. März 1989 V B 77/88, BFH/NV 1990, 509, unter 2. der Gründe; vom 28. März 1989 V B 90, 98/87, BFH/NV 1991, 98, unter 2. b letzter Absatz der Gründe).
  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

    Zudem hat der Kläger vorzutragen, inwieweit er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich das rechtliche Gehör vor dem FG zu verschaffen (BFH- Beschluß vom 14. März 1989 V B 77/88, BFH/NV 1990, 509).
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